GMODGWISSEN FÜR DIE PRAXISMENZL ↗
Seit 29. Juli 2026 in Kraft

Gebäudemodernisierungs­gesetz (GModG) 2026 – einfach erklärt

Was das GModG für Eigentümer, Unternehmen, Planer und Nutzer von modularen Gebäuden bedeutet – verständlich, praxisnah und mit besonderem Blick auf Containeranlagen und Raumzellen.

Kurz erklärtDas Gebäudemodernisierungsgesetz gilt in seinen wesentlichen Neuregelungen seit dem 29. Juli 2026. Es regelt unter anderem Heizungswahl, energetische Anforderungen, Modernisierung und Nichtwohngebäude. Für bestimmte temporäre Gebäude aus Raumzellen enthält § 104 eine besondere Erfüllungsregel.
29.07.2026wesentliche Neuregelungen in Kraft
§ 104Sonderregel für kleine Gebäude & Raumzellen
PrimärquellenGesetz, Bundesregierung und KfW direkt verlinkt
Schneller Einstieg

GModG 2026: Was ist jetzt wichtig?

Die wichtigsten Themen nach Suchintention geordnet – mit kurzen Antworten und vertiefenden Ratgeberseiten.

Heizung

Welche Heizungen sind erlaubt?

Technologieoffenheit statt pauschaler 65-%-Vorgabe. Für neue fossile Heizungen gelten gestaffelte Anforderungen an klimafreundlichere Energieträger.

Heizungsregeln ansehen →
Sanierung

Was gilt beim Modernisieren?

Dämmung, Bauteiländerungen und Erweiterungen bleiben energetisch geregelt. Entscheidend sind Bauteilgruppe, Umfang und Gebäudetyp.

Modernisierung prüfen →
Container

Gilt das GModG für Container?

Bei beheizten oder gekühlten Containergebäuden können GModG-Vorgaben relevant sein. § 104 enthält eine besondere Regel für bestimmte Raumzellen.

Container-Praxis lesen →
Bio-Treppe

Stufenweise Vorgaben für neue fossile Heizungen

Für bestimmte nach Inkrafttreten neu eingebaute Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizungen in Bestandsgebäuden steigen die gesetzlichen Mindestanteile schrittweise.

2029mind. 10 %
2030mind. 15 %
2035mind. 30 %
2040mind. 60 %
2045klimaneutral*

*Details ergeben sich aus dem jeweils geltenden Gesetz und den ergänzenden Vorgaben. Gesetzestext prüfen ↗

Spezialthema

Raumzellen & Containergebäude

§ 104 GModG enthält eine besondere Erfüllungsregel für Gebäude, die für höchstens zehn Jahre bestimmt sind und aus Raumzellen von jeweils bis zu 50 m² Nutzfläche bestehen. Das macht die Norm für temporäre Büro-, Schul- und Verwaltungsanlagen besonders relevant.

≤ 50 m² je Raumzelle≤ 10 Jahre Nutzungsdauer+2 Jahre behördlich möglich

Wichtig für die Praxis

  • § 104 ersetzt nicht automatisch das Bauordnungsrecht.
  • Brandschutz, Statik und Nutzung bleiben gesondert zu prüfen.
  • Beheizung/Kühlung und Gebäudehülle früh mitplanen.
  • Standzeit und Zellenfläche nachvollziehbar dokumentieren.
§ 104 im Detail →
Orientierung 2026

Was bedeutet das GModG in der Praxis?

GModG vs. GEG

Welche Regeln haben sich 2026 geändert – und welche energetischen Anforderungen bestehen weiterhin?

GModG und GEG vergleichen →

Nichtwohngebäude

Was Unternehmen, Kommunen und Planer bei Büro-, Verwaltungs- und Gewerbegebäuden beachten sollten.

Nichtwohngebäude prüfen →

GModG FAQ

Kurze Antworten zu Heizung, Modernisierung, Förderung, Raumzellen und Containerprojekten.

FAQ öffnen →
Unternehmen & Kommunen

Was bedeutet das für Bürogebäude, temporäre Räume und Containeranlagen?

Für die Praxis sind vor allem Nutzung, Standzeit, Temperierung, Gebäudehülle und die konkrete baurechtliche Einordnung entscheidend. Diese Punkte sollten möglichst früh in der Projektplanung zusammengeführt werden.

Büro & Verwaltung

Bei beheizten Büro- und Verwaltungsgebäuden bleiben energetische Anforderungen an Hülle und Anlagentechnik relevant.

Nichtwohngebäude →

Temporäre Gebäude

Bei zeitlich begrenzten Containeranlagen können Standzeit, Modulgröße und Nutzung entscheidend für die rechtliche Einordnung sein.

GModG für Container →

Raumzellen & § 104

Für bestimmte Gebäude aus Raumzellen enthält § 104 eine besondere Erfüllungsregel mit klaren Voraussetzungen.

§ 104 verstehen →

Container- oder Modulprojekt geplant?

MENZL plant, vermietet und verkauft Büro-, Sanitär- und Lagercontainer sowie komplette Containeranlagen. Für temporäre und modulare Gebäude sollten Nutzung, Standzeit, Bauordnungsrecht und Wärmeschutz früh gemeinsam betrachtet werden.